Auszubildende haben zwar ein regelmäßiges Einkommen vorzuweisen, aber dieses ist oftmals nur in geringer Höhe vorhanden. Steht dann eine größere Investition ins Haus und dabei kein Bürge zur Verfügung, wird die Sache schwieriger. Ganz ohne geliehenes Geld muss aber auch ein Auszubildender nicht auskommen. Ein Kredit für Auszubildende ohne Bürgen lässt sich beispielsweise über Dispokredit, Abrufkredit oder direkt beim Händler beantragen.
Dispokredit für Auszubildende
Die Höhe des Dispokredites richtet sich nach dem regelmäßigen Einkommen der letzten Monate und entspricht meist einem Vielfachen von dessen Durchschnitt. Für einen Kredit für Auszubildende ohne Bürgen mag dies noch nicht allzu viel sein, aber es ist ein Anfang, mit dem sich zumindest kleinere Investitionen finanzieren lassen. Der Dispo sollte jedoch nicht zu sehr beansprucht werden, da hierfür Zinssätze zwischen 12 % und 14 % berechnet werden. Diese Kreditform sollte daher mehr als Überbrückung bei Liquiditätsengpässen betrachtet und auch entsprechend genutzt werden.
Wir haben das hier gesehen und an Sie gedacht:
Kredit ohne Bürgen

Kredit ohne Bürgen und Mitantragsteller

Sofortkredit ohne Mitantragsteller

Kredit ohne Mitantragsteller

Kleinkredit mit Bürgschaft

Zwischen Dispo und Ratenkredit: Abrufkredite
Abrufkredite funktionieren ganz ähnlich, müssen aber monatlich mit einem bestimmten Mindestbetrag bedient werden. Ein vorher festgelegter Kreditbetrag kann ganz oder teilweise in Anspruch genommen werden. Der Mindestbetrag zur Rückzahlung entspricht in der Regel 2 % bis 3 % des Kreditbetrages. Dafür wird es aber auch im Hinblick auf die Zinsen wesentlich günstiger. Zwischen 6 % und 8 % berechnen Banken für einen Abrufkredit, wodurch dieser knapp über dem Niveau von Ratenkrediten liegt. Zu beachten ist allerdings, dass sich die Anzahl der Banken, die einen Abrufkredit anbieten, derzeit noch in engen Grenzen hält.
Voraussetzungen für einen Ratenkredit
Damit ein Kredit für Auszubildende ohne Bürgen in dieser Form gewährt wird, sollte das Einkommen zumindest für die geplante Laufzeit absolut sicher sein. Bei kleineren Kreditbeträgen ist dies noch möglich, bei größeren Hingegen sollte die Übernahme nach der Ausbildung als möglichst gesichert gelten. Auch ist darauf zu achten, dass die Raten nicht zu hoch gewählt werden, um die ohnehin schon knappe Ausbildungsvergütung nicht zu sehr zu belasten. Kann der Auszubildende Vermögen vorweisen, das als Kreditsicherung herangezogen werden kann, wird die Sache jedoch schon einfacher. Nur ist dies meist die Ausnahme, da die wenigsten in jungen Jahren bereits über Immobilien oder Lebensversicherungen verfügen, die einen entsprechenden Wert aufweisen können.