Kredit für Meisterschule

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Der Besuch einer Meisterschule oder einer gleichberechtigten Einrichtung ist in vielen Handwerksberufen weiterhin Voraussetzung für die Führung eines eigenen Betriebes und für die Ausbildung von Lehrlingen. Meisterschulen gleichgestellt sind von einer Handwerkskammer anerkannte Studiengängen an Hochschulen und Fachhochschulen.

Viele Meisterschulen bieten wahlweise eine Vollzeit- oder eine Teilzeitausbildung an, wobei Teilzeitkräfte etwa die Hälfte ihres früheren Einkommens erzielen. Das Teilzeitverfahren erhöht die durchschnittliche Dauer einer Meisterfortbildung von zwei Jahren auf vier Jahre, in einigen handwerklichen Berufen weicht die für die Fortbildung benötigte Zeit ab.

Das Meister-BAföG

Das Meister-BAföG stellt einerseits den preiswertesten Kredit für die Meisterschule dar, ist andererseits der Höhe nach begrenzt. Es dient in erster Linie der Finanzierung der Studiengebühren und der Prüfungskosten, welche von Meisterschulen weiterhin berechnet werden dürfen. Für die persönliche Lebensführung ist lediglich eine geringe Aufstockung vorgesehen, deren Höhe alleine zum Bestreiten des Lebensunterhalts nicht ausreicht.

Den für die Lebenshaltungskosten bestimmten Anteil erhalten Meisterschüler vollständig als Zuschuss, während die direkt für die Deckung der Studienkosten gedachten Leistungen zu etwa siebzig Prozent als Darlehen zur Auszahlung gelangen.

Somit stellt das Meister-BAföG einen wichtigen Baustein der Finanzierung einer Meisterausbildung dar, ohne einen weiteren Kredit für die Meisterschule reicht es jedoch nicht zum Lernen und zum Leben, falls der angehende Meister nicht teilweise in seinem bisherigen Betrieb arbeiten kann. Der offizielle Sprachgebrauch bezeichnet das Meister-BAföG als Kredit für eine Aufstiegsfortbildung.

Weitere Kreditmöglichkeiten neben dem Meister-BAföG

Falls der angehende Meister sich nicht sofort nach dem Bestehen der Meisterprüfung selbstständig machen möchte und in seinem bisherigen Betrieb Planstellen für Arbeitnehmer mit Meisterqualifikation vorhanden sind, kann der Arbeitgeber einen Kredit für die Meisterschule gewähren. Diese Absprache ist zumeist mit einer Verpflichtung verbunden, für eine bestimmte Zeit nach dem Ende der Fortbildung im Betrieb zu arbeiten. Eine weitere Kreditmöglichkeit für Besucher einer Meisterschule und Studenten an einer mit einer solchen gleichgestellten Hochschule oder Fachschule besteht über die KfW Bank.

Die frühere Bank für Wiederaufbau vergibt Förderkredite für den Besuch der Meisterschule ohne weitere Voraussetzungen. Sie führt vor der Genehmigung des Kredites für die Aufstiegsfortbildung zwar einen Schufa-Anfrage durch, verweigert die Kreditauszahlung aber nur bei einer eingetragenen Privatinsolvenz und nicht bei anderen Negativ-Einträgen. Ähnliche Angebote bieten auch viele Volksbanken und Sparkassen sowie einige private Geldinstitute an. Gemeinsam ist den speziellen Bankangeboten bei einem Kredit für die Meisterschule, dass die Rückzahlung erst nach dem Ende der Ausbildung erfolgt.

Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Kreditbetrag ebenso wie die Zinsen gestundet. Die Kreditwürdigkeit ergibt sich bei Förderdarlehen für den Besuch der Meisterschule aus dem im Anschluss an die Ausbildung zu erwartenden Einkommen. Private Banken verlangen teilweise eine zusätzliche Bürgschaft, bei der KfW ist eine solche nicht vonnöten. Das Teilzeitstudium ermöglicht wegen des weiterhin erzielten Arbeitseinkommens grundsätzlich die Kreditaufnahme für die Meisterschule bei einer gewöhnlichen Bank, angesichts der Vergünstigungen eines speziellen Ausbildungskredites ist dieses Verfahren jedoch nur bedingt empfehlenswert.

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