Nach der Geburt eines Kindes bleiben viele Mütter und auch Väter erst einmal zu Hause, um das Baby betreuen und versorgen zu können. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis und der Arbeitgeber muss kein Gehalt zahlen. Damit die betroffenen Eltern aber nicht finanziell in Schwierigkeiten geraten und die Zeit mit ihrem Baby genießen können, zahlt ihnen der Staat ein Elterngeld. Die Höhe des Geldes orientiert sich am vorher erzielten Einkommen. Gezahlt wird das Elterngeld für 12 oder 14 Monate.
In der Regel kann man recht gut vom Elterngeld leben, da es die wichtigsten Kosten deckt. Doch manchmal kommt es vor, dass größere Ausgaben nötig sind. Und dann muss auch während der Elternzeit ein Kredit aufgenommen werden. Viele Eltern stellen sich dies recht einfach vor, da sie Einnahmen haben und sich den Kredit deshalb auch leisten können. Doch die Banken sehen dies meist leider etwas anders.
Wir haben das hier gesehen und an Sie gedacht:
Kredit für alleinerziehende Mütter
Kredit für Mütter
Kredit für Mütter in Elternzeit
Kredit mit Kindergeld
Kredit trotz Elternzeit
Elterngeld ist kein Einkommen
Ein Kredit trotz Elterngeld ist nämlich nicht so einfach zu bekommen. Die Banken in Deutschland erkennen das Elterngeld nicht als Einkommen an. Sie stufen es als Sozialleistung ein, die nicht dazu berechtigt, einen Kredit trotz Elterngeld aufzunehmen. Denn Sozialleistungen können im Falle eines Zahlungsausfalles nicht von der Bank gepfändet werden. Die Leistungen stellen somit keine Sicherheit dar und sind nicht für die Kreditaufnahme geeignet.
Doch was muss getan werden, damit trotzdem ein Kredit trotz Elterngeld aufgenommen werden kann?
Ein Mitantragsteller muss her
Der Kredit trotz Elterngeld kann nur dann Realität werden, wenn man sich für die Aufnahme einen Mitantragsteller sucht. Da es meist so ist, dass nur ein Elternteil mit dem Baby zuhause bleibt und der andere Elternteil weiter arbeiten geht, kann das arbeitende Elternteil den Part des Mitantragstellers übernehmen. Ist dies nicht möglich, könnten auch Geschwister oder die Eltern einspringen.
Wichtig ist nur, dass der Mitantragsteller ein gutes und festes Einkommen hat. Es muss so hoch sein, dass es über dem Pfändungsfreibetrag liegt und das es mit der Höhe des Kredites harmoniert. Hat man den Mitantragsteller, wird die Bank mit aller Wahrscheinlichkeit auch einem Kredit zustimmen.
Der Konsumkredit
Eine weitere Möglichkeit lässt sich in einem Konsumkredit finden. Er kann dann aufgenommen werden, wenn etwas ganz gezielt gekauft werden soll und das Geld somit nicht zur freien Verfügung stehen muss. Den Konsumkredit erhält man bei Handelsunternehmen, die so ihre Waren finanzieren. Für den Konsumkredit muss man kein festes Einkommen nachweisen können.
Es reicht aus, wenn man bestätigen kann, dass man monatliche Einnahmen von mindestens 400 Euro hat. Da das Elterngeld Einnahmen sind, kann es für die Aufnahme von einem Konsumkredit angegeben werden. Ein Bürge oder Mitantragsteller wird bei einem solchen Kredit meist nicht benötigt. Er kann von einer einzelnen Person aufgenommen werden, da die finanzierten Waren als Sicherheit gelten.